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OLG Hamburg: Nutzung von E-Mail Adressen aus Gewinnspielen nicht rechtmäßig |
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Das Oberlandesgericht Hamburg hat den Schutz der Verbraucher vor Werbe-E-Mails gestärkt (Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: 5 U 43/08). Eine Einwilligung der Verbraucher in Werbemaßnahmen im Rahmen eines Gewinnspiels sei keine Einwilligung in den Empfang weiterer Werbe-E-Mails, hieß es.
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