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Urteil: Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen

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Last Update: 14. Sep 2011
by: NEWSTROLL Support .

Wer E-Mail-Adressen von Dritten einkauft, darf sich bei deren Nutzung nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum E-Mail-Marketing vorläge. Vielmehr müssen die Daten daraufhin von dem Käufer noch einmal selbst überprüft werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 3. November 2009 (Az. I-20 U 137/09).

http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Duesseldorf-Verwender-haftet-fuer-eingekaufte-E-Mail-Adressen-878100.html

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