Zum Januar 2007 ist nun das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetze werden, bislang relativ unbemerkt, auch bestimmte Normen im Handelsgesetzbuch (HGB), im GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG) geändert.
Und zwar wurde bei den entsprechenden Normen jeweils ein "gleichviel welcher Form" eingefügt. Dies sind § 37 a HGB [1] , § 35 GmbHG [2] und § 80 AktG [3] .
Informationen zu den Pflichtangaben sowie einen Impressumsgenerator finden Sie auf den folgenden Seiten: