Urteil: Aktivierungsmail bei Double-Opt-In erlaubt |
|
|
Das Amtsgericht Brakel (Urt. v. 20.08.2003 - Az.: 7 C 103/03) hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer Check-Mail eine Mitstörerhaftung des Versenders eintritt.
Nach überwiegender Ansicht der deutschen Gerichte löst schon die Verifizierung mittels einer Check-E-Mail, ob der Inhaber der Mail sich wirklich bei einem Newsletter angemeldet hat, eine Haftung des betreffenden Seiten-Betreibers aus. Im Fall des AG Brakel hatte der Kläger eine derartige Check-Mail erhalten. Nur wenn er auf einen entsprechenden Link in der Mail klickte, wurde das Newsletter-Abo bestätigt. Geschah dies nicht, erhielt der Kläger keine weitere Nachricht. Der Kläger nahm nun die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Der Richter wies die Klage ab. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Webseite: |
|
Powered by
KBPublisher (Knowledge base software)